Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind je Bundesland sehr unterschiedlich
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind regional sehr unterschiedlich. Auch die Eigenanteile, die Pflegebedürftige für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung aufbringen müssen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch.

Eigenanteil für die stationäre Unterbringung
Seit Januar 2017 haben mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II auch viele zusätzliche Bedürftige (vor allem Demenzkranke) Zugang zu Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings werden die Kosten für eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nur zum Teil übernommen. Ein Eigenanteil muss von den Patienten selbst getragen werden. Für die Höhe des Eigenanteils innerhalb einer Einrichtung macht es keinen Unterschied mehr, ob man in einem Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft ist. Dafür gibt es aber bundesweit regional sehr große Unterschiede.
Die folgende Aufzählung gibt eine Übersicht, über die Höhe des durchschnittlichen Eigenanteils für die Unterbringung in einem Pflegeheim in den einzelnen Bundesländern. Diese Zahlen sind im Januar 2018 erfasst worden.
- Saarland – 872 Euro
- Berlin – 872 Euro
- Baden-Württemberg – 826 Euro
- Bayern – 762 Euro
- Nordrhein-Westfalen – 676 Euro
- Brandenburg – 609 Euro
- Rheinland-Pfalz – 606 Euro
- Hessen – 591 Euro
- Hamburg – 584 Euro
- Bremen – 451 Euro
- Niedersachsen – 391 Euro
- Schleswig-Holstein – 355 Euro
- Sachsen-Anhalt – 331 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern – 312 Euro
- Sachsen – 288 Euro
- Thüringen – 237 Euro
(Quelle: https://www.focus.de/)
Das sind allerdings nicht die einzigen Kosten, die auf die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige zukommen. Zusätzlich zum Eigenanteil müssen auch weitere Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie Investitionskosten bezahlt werden. Durchschnittlich kostet somit ein Pflegeheimplatz in Deutschland etwa 1.700 Euro im Monat.
Besonders hoch sind die Kosten für einen Pflegeheimplatz vor allem in den Großstädten wie München und Berlin. Zum einen sind hier die Unterkunftskosten sowie die Investitionskosten (z.B. für Renovierungsarbeiten) sehr hoch. Zum anderen sind auch die Pflegekräfte selbst in den Großstädten teuerer als in ländlichen Regionen. Trotzdem finden die Einrichtungen in Städten wie München oder Berlin kaum Pflegekräfte. Ein Grund könnte hier der sehr teure Wohnraum sein, den sich Pflegekräfte bei ihren geringen Gehätern kaum leisten können.
Auffällig dagegen ist der vergleichsweise eher geringe Betrag des Eigenanteils in den östlichen Bundesländern Sachsen und Thüringen. Hier leben verhältnismäßig viele Senioren in Pflegeheimen. Die Nachfrage nach einer 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist dagegen in diesen Ländern viel geringer als im Vergleich zu den alten Bundesländern. Der geringere Eigenanteil könnte natürlich auch ein Grund hierfür sein.
Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht?
Insgesamt betragen die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland durchschnittlich 3.000 Euro. Sie können aber auch schnell sehr viel höher sein. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Beitrag von maximal monatlich 2.005,00 Euro (bei Pflegegrad 5). Für den Rest muss zunächst der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Nicht immer reichen Vermögen oder monatliches Einkommen aus, um die Kosten zu decken. Aber keine Angst, in dem Fall zahlt der Sozialhilfeträger den restlichen Betrag. Pflegebedürftige müssen also auf die Unterbringung nicht verzichten, weil ihre finanziellen Mittel nicht ausreichend sind. Zusätzlich verbleibt ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung. Allerdings muss bis zu einem sogenannten Schonvermögen von 5.000,00 Euro das komplette Vermögen aufgebraucht werden. Hat der Pflegebedürftige einen Ehepartner, wird diesem zusätzlich der gleiche Betrag zugestanden.
Bevor aber die Sozialhilfe zahlt, wird bei den nahestehenden Angehörigen geprüft, ob diese unterhaltspflichtig sind. Kinder haften somit in Form des „Elternunterhalts“ (§§ 1601 ff BGB) für ihre Eltern. Nach der Düsseldorfer Tabelle steht den Kindern ein Freibetrag zu, der sich bei unterhaltspflichtigen Kindern noch erhöht. Der verbleibene Betrag muss zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes verwendet werden.
Fazit:
Auch für Angehörige kann die Unterbringung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds in einem Pflegeheim mit hohen monatlichen Kosten verbunden sein. Besonders in den Großstädten Berlin, München sowie in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland ist der Eigenanteil sehr hoch. Hier kann auch finanziell gesehen eine 24-Stunden-Pflege eine bessere Alternative sein. Ohnehin ist es immer sinnvoller, wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung so lange wie möglich bleiben können.
