Die Reform der EU-Entsenderichtline wurde beschlossen
Wie wir schon in unserem Beitrag vom 1.November 2017 berichteten, drängen einige Länder schon seit längerer Zeit auf eine neue Festlegung zur Entsenderichtlinie innerhalb der Europäischen Union. Seit mehr als zwei Jahren wurden die Verhandlungen geführt. Am letzten Dienstag wurde diese nun von den EU-Abgeordneten beschlossen. Was bedeutet das für die 24 Stunden Pflege?
Was wurde beschlossen?
Firmen innerhalb der EU dürfen zukünftig ihre Arbeitnehmer für 12 Monate in ein anderes EU-Land entsenden. Eine Verlängerung um ein weiteres halbes Jahr ist möglich. Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf gleichen Lohn wie die einheimischen Arbeiter. Ebenfalls müssen Überstunden, Feiertag- und Nachtzuschläge oder ein eventuelles 13. Monatsgehalt gezahlt werden. Maßgeblich hierfür sollen die jeweiligen Tarifverträge des Gastlandes sein. Außerdem haben ausländische Arbeitnehmer ein Anrecht auf Zuschläge für die Anreise sowie für Unterkunft und Verpflegung. Das neue Gesetz soll ab Mitte 2020 gelten. Bis dahin müssen alle Mitgliedstaaten die neue Richtlinie umsetzen. Allerdings muss noch das Europäische Parlament zustimmen.
Was ändert sich bei einer 24-Stunden-Betreuung?
Durch die zeitliche Einschränkung der Entsendung wird vermutlich die Laufzeit zukünftiger Dienstleistungsverträge ab Mitte 2020 auf 12 Monate begrenzt. Wenn die Betreuungsdienstleistung dann weiterhin in Anspruch genommen werden soll, wird ein neuer Dienstleistungsvertrag geschlossen.
In der Branche existiert kein Tarifvertrag für die Betreuungskräfte. Die Anzahl deutscher Arbeitnehmer, die in diesem Bereich tätig sind, ist verschwindend gering. Wenn überhaupt, dann werden deutsche Betreuungskräfte in der Regel direkt von der pflegebedürftigen Person angestellt und diese wird somit zum Arbeitgeber. Und das mit allen Rechten und Pflichten. Es dürften in Deutschland aber überwiegend Betreuungskräfte aus Ungarn, Bulgarien, Litauen, Rumänien und vor allem aus Polen diese Dienstleistungen erbringen. Entlohnungen für die Betreuungskräfte müssen sich mindestens nach dem deutschen Mindestlohngesetz richten. Häufig wird auch höher bezahlt.
Wichtig für die Unternehmen der 24-Stunden-Pflege ist aber, dass auch nach den neuen Vorgaben die Sozialabgaben und die Lohnsteuer bei einer Entsendung weiterhin im Heimatland der Betreuungskräfte abgeführt werden müssen. Eine andere Regelung hätte eine deutliche Erhöhung der Preise und damit verbundene höhere Kosten für Pflegebedürftige und deren Angehörige bedeutet, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Erst nach Ablauf der Frist von 12 Monaten gilt dann auch für entsendete Betreuungskräfte das gesamte Sozial- und Arbeitsrecht des Landes, in dem sie arbeiten.
Somit wird sich auch mit der neuen EU-Entsenderichtlinie für die Branche nicht viel ändern. Für viele pflegebedürftige Menschen und deren Familien bleibt die 24-Stunden-Betreuung zu Hause auch weiterhin eine bezahlbare Alternative zum Pflegeheim.