24 Stunden Pflege Kosten

24 Stunden Pflege Kosten für eine Pflegekraft?

Was wird eine 24 Stunden Pflege kosten? Das ist natürlich eine der wichtigsten Fragen für pflegende Angehörige, die sich für eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft entscheiden. Allerdings sollte der Preis allein nicht das entscheidene Kriterium sein. Wichtig ist vor allem, eine wirklich geeignete Pflegekraft und einen zuverlässigen Vertragspartner zu finden. Das Zusammenleben sollte möglichst sehr harmonisch sein. Wer diese Dienstleistung also nutzen möchte, sollte sich auch mit dem Leistungsumfang und den allgemeinen Abläufen vertraut machen. Nur so sind Preise auch wirklich vergleichbar.

Gut zu wissen! Es entstehen für Sie keine Kosten vor Vertragsabschluss mit dem Dienstleister / der Dienstleisterin. Alle Aufwendungen, welche uns oder den Pflegekräften vor der Anreise entstehen, sind für Sie ganz sicher kostenfrei.

Was wird die Pflege zu hause kosten, wenn Sie sich für eine durch uns vermittelte 24-Stunden-Pflegekraft entscheiden?

Der übliche Preis unserer Pflegekräfte beginnt bei € 76 ** pro Tag. Hinzu kommen Fahrtkosten von 100 € monatlich für An- oder Abreise der Pflegekraft. Diese Kosten werden fällig, sobald die 24-Stunden-Pflegekraft am Anreisetag ihren Dienst beginnt. Selbstverständlich erhalten Sie hierfür eine ordentliche Rechnung. Es gibt keine verdeckten Kosten und keine extra Vermittlungs- oder Jahresgebühren.

Eine spezifische hilfreiche Berufsausbildung bzw. eine geeignete vorteilhafte Qualifikation, wie z.B. eine Ersthelferausbildung oder eine Ausstattung mit einem lebensrettenden Defibrillator würden in Absprache mit Ihnen über einen Aufschlag vergütet werden. Zusätzliche Kosten können auch für Sprachkenntnisse der Betreuerinnen entstehen. Wir arbeiten aber in der Regel nur mit Pflegekräften zusammen, die ein kommunikatives bis sehr gutes Deutsch sprechen. Lassen Sie sich, wenn möglich, nicht auf Vertragsverhältnisse ein, bei denen die Betreuerinnen nur mangelhaft deutsch sprechen. Erfahrungsgemäß sind diese Betreuungsverhältnisse meist von nur kurzer Dauer.

Ebenfalls ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Betreuungsanfrage möglichst genau die jeweilige Betreuungssituation schildern. Nur so ist es uns möglich, Ihnen ein seriöses Angebot zu unterbreiten. Schließlich macht es einen Unterschied, in welchem Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft ist, wie es mit der Mobilität aussieht oder ob öfter auch eine Nachtbetreuung notwendig ist. Maßgeblich für den tatsächlichen Preis ist immer das konkrete Angebot der 24-Stunden-Pflegekraft.

Preistabelle*

Die in der folgenden Tabelle genannten Preise beziehen sich auf eine zu betreuende Person mit Pflegegrad 3. Bei einem Pflegegrad von 0 – 2 werden die Tagespreise güstiger. Ein Aufschlag dagegen muss bei höheren Pflegegraden mit einberechnet werden. Ebenfalls muss ein Aufschlag bei besonders schwieriger Pflegetätigkeit kalkuliert werden, wie etwa bei schwerer Demenz oder Nachteinsätzen.

Einfach
ab € 76pro Tag
  • Pflegegrad 3
  • einfache Deutschkenntnisse
  • zu pflegende Person lebt allein
  • kein Führerschein
  • keine erschwerten Bedingungen wie Nachteinsätze
Mittel
ab € 78pro Tag
  • Pflegegrad 3
  • mittlere Deutschkenntnisse
  • zu pflegende Person lebt allein
  • kein Führerschein
  • keine erschwerten Bedingungen wie Nachteinsätze
Premium
ab € 82pro Tag
  • Pflegegrad 3
  • sehr gute Deutschkenntnisse
  • zu pflegende Person lebt allein
  • kein Führerschein
  • keine erschwerten Bedingungen wie Nachteinsätze

Bei uns zahlen Sie keine zusätzliche Gebühr bei Vertragsabschluss und auch keine Jahresgebühren. Es werden nur taggenaue Kosten für die tatsächliche Nutzung der Dienstleistung berechnet. Das halten wir für sehr fair.

Häufig werden bei anderen Vermittlungsagenturen extra Jahresgebühren berechnet. Die Möglichkeit einer Rückerstattung besteht in den meisten Fällen nicht. Selbst dann nicht, wenn der Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Anbieter bereits vorher enden sollte.

Hier ein Beispiel für die monatlichen 24 Stunden Pflege Kosten

Kosten und Hilfen für die Betreuung
Was kostet die 24 Stunden Betreuung?

So könnten sich die monatlichen 24 Stunden Pflege Kosten zusammensetzen:

(in dem Beispiel bei Pflegegrad 3, kommunikative Deutschkenntnisse der Betreuungskraft, kein Führerschein, keine Nachteinsätze notwendig)

€  2.340,00 Kosten für die Betreuungskraft

  • + €   100,00 zzgl. Kosten für Anfahrt
  • €   573,00 abzgl. Pflegegeld
  •    201,50 abzgl. Verhinderungspflegegeld (inkl. 50% Kurzzeitpflege kombiniert)
  •    120,00 abzgl. Steuervorteil (abhängig vom persönlichen Steuersatz, hier ca. 40%)

    = €  1.545,50 verbleibende Gesamtkosten

 

Wichtig ist ebenfalls noch zu erwähnen, dass Sie für freie „Kost und Logis“ Ihrer Betreuungskraft aufkommen müssen. Das bedeutet, dass Sie ihr unentgeltlich ein Gästezimmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellen, jederzeit die Mitbenutzung eines Bades ermöglichen und ihr angemessene Verpflegung in normal üblicher Qualität und ausreichender Quantität gewährleisten müssen. Die Kosten hierfür sind natürlich nur schwer zu ermitteln und individuell sehr unterschiedlich. Hier entscheiden Sie natürlich mit.

Folgende finanzielle Unterstützungen können Sie für die häusliche Betreuung erhalten:

Wenn Sie keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen wollen, können Sie Pflegegeld erhalten. Bei eingeschränkter Inanspruchnahme des ambulanten Pflegedienstes verbleibt ihnen der Anspruch auf den übrigen Teil des Pflegegeldes.

Sie können bei der Pflege zu Hause als Pflegeperson (nicht erwerbsmäßig + mindestens 14 Stunden in der Woche) Pflegegeld beantragen. Der Anspruch auf Pflegegeld richtet sich nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nach einem Vor-Ort-Termin. Klicken Sie hier, wenn Sie wertvolle Hinweise für die richtige Vorbereitung auf einen MDK-Besuch erhalten möchten.

Folgende Pflegesätze sind möglich:

  • Pflegegrad 1 = 0 €
  • Pflegegrad 2 = 332 €
  • Pflegegrad 3 = 573 €
  • Pflegegrad 4 = 765 €
  • Pflegegrad 5 = 947 €

Alle Angaben pro Monat, gültig seit 01.01.2024.

Außerdem steht allen Bedürftigen (Pflegedrad 1 bis 5) ein Betrag in Höhe von monatlich 125 € für ambulante Ersatzleistungen (im Sinne nach § 45b SGB XI) zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht an die Pflegebedürftigen und auch nicht an die Angehörigen ausgezahlt. Es handelt sich um Ersatzleistungen die zweckgebunden sind und auch bei Nichtinanspruchnahme in das nächste Kalenderjahr übertragen werden können.

Verhinderungspflege steht jedem zu, der eine “Ersatz-Person” beauftragt, seinen Angehörigen zu pflegen. Das Verhinderungspflegegeld beträgt pro Kalenderjahr 1.612,00 € und muss separat bei der Pflegekasse beantragt werden. Seit 2015 kann für die Verhinderungspflege auch noch 50% der Kurzzeitpflege angerechnet werden. Somit würde sich kombiniert mit dem Verhinderungspflegegeld der Betrag auf 2.418€ pro Kalenderjahr erhöhen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Als Maximalbetrag gelten Kosten bis zu 20.000,- €, die dann zu 20% abzugsfähig sind. Das bedeutet, dass maximal ein Betrag von 4.000 € bei der jährlichen Lohnsteuer angerechnet werden kann. Dies gilt auch bei Dienstleistungen aus dem Ausland.

Lassen Sie sich nicht irritieren. Viele Anbieter geben als monatlichen Preisvorteil eine Steuerersparnis von -333,33 € an. Das stimmt so natürlich nicht und diesen Betrag werden Sie vom Finanzamt ganz sicher nicht zurück erstattet bekommen. Hier wurde nur der Maximalbetrag von 4.000 € durch 12 Monate geteilt. Aber es bleibt dabei. Es handelt sich hierbei um einen steuerlich anrechenbaren Betrag und eine Rückerstattung richtet sich nach der individuellen Einkommensteuerlast.

Pflegehilfsmittel von ca. 40€/Monat können für Reinigungsmittel, Einmalhandschuhe etc. beantragt werden. Einen Anspruch hat jeder, der in den Pflegegraden 1 bis 5 eingestuft wurde. Einen Antrag auf die Pflegehilfsmittelpauschale stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Hier gibt es im Internet sehr gute Anbieter, die individuell zusammen gestellte Pakete versandkostenfrei jeden Monat nach Hause liefern und auch direkt mit den Kassen abrechnen.

Entstehen zusätzliche Vermittlungsgebühren?

Vertrauen ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit. Wir wollen deshalb transparent, authentisch und glaubwürdig sein. Niemand kann auf Bezahlung verzichten!

Trotzdem erheben wir keine extra Vermittlungsgebühr, um den Ablauf für unsere Kunden so unkompliziert, einfach und effizent wie möglich zu gestalten. Natürlich entstehen durch unsere Vermittlung Kosten (z.Bsp. durch Versicherung der Haushaltshilfen, Gebühren, Logistik, Agenturkosten), die aber komplett in die monatlichen Gesamtkosten mit einfließen. Diese Kosten verrechnen wir aber direkt mit den Haushaltshilfen oder mit der Agentur der angestellten und entsendeten Betreuungskräfte.

In der Regel stehen selbständige Haushaltshilfen finanziell etwas besser, als entsendete angestellte Betreuungskräfte. Allerdings müssen diese auch für sich selbst sämtliche Versicherungen abschließen, tragen ein unternehmerisches Risiko und haben einen höheren Verwaltungsaufwand. Deshalb ist der Preis bei selbständigen Betreuerinnen in der Regel auch etwas höher. Selbstverständlich können auf Wunsch beim Selbständigen-Modell sämtliche Kosten, wie Vermittlungsprovision, Versicherung und Gebühren, detailliert aufgeführt werden. Beim Entsende-Modell erhalten Sie die Rechnung direkt vom ausländischen Partnerunternehmen.

In jedem Fall erhalten Sie von uns keine zusätzliche Rechnung, obwohl wir während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr zuverlässiger Ansprechpartner bleiben.

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* Keine Preisgarantie. Die Preise können variieren, da alle unsere Kooperationspartner ein anderes Preismodell besitzen. Entscheidend ist deshalb der Angebotspreis des jeweiligen Entsendeunternehmens oder der jeweiligen selbständigen Betreuungskraft.

** Preis gilt für eine Betreuungskraft mit Grundkenntnissen in Deutsch, ohne Pflegedienstleistungen, nur hauswirtschaftliche Dienstleistungen.