wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnraumanpassung – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wer kennt dieses Sprichwort nicht? – „Alte Bäume verpflanzt man nicht.“ Damit aber pflegebedürftige Menschen in ihrem Wohnumfeld wohnen bleiben können, sind oft wichtige Anpassungen des Wohnraumes notwendig. Durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes gezahlt.

treppenlift
Der Einbau von einem Treppenlift ist einer der häufigsten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Oft helfen bereits kleine Maßnahmen, um älteren oder pflegebedürftigen Menschen das Leben in ihrem Wohnumfeld zu verbessern. Darum ist das Verstellen oder Erhöhen von vorhandenen Möbeln der erste Schritt. Auch durch die Entsorgung und Beseitgung unzweckmäßiger oder überflüssiger Gegenstände kann das Leben in den eigenen vier Wänden einfacher und sicherer gemacht werden.

Häufig sind allerdings auch professionelle Arbeiten notwendig. Ob ein Bad umgebaut, die Türen verbreitert oder ein Treppenlift installiert werden soll – für diese Maßnahmen empfhielt sich auf jeden Fall eine professionelle Beratung. Beispielsweise bieten die Pflegestützpunkte dies kostenlos und unabhängig an.

Sicherheit steht an erster Stelle

Viele pflegebedürftige Menschen sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Einige nutzen einen Rollator oder einen Rollstuhl. Somit sollten innerhalb der Wohnung sämtliche Schwellen entfernt oder durch Rampen ersetzt werden. Aber auch für ältere oder kranke Menschen, die sich noch ohne Hilfsmittel fortbewegen können, sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oft sinnvoll.

Zunächst sollten alle Stolperfallen, wie Teppiche und Läufer entschärft werden. Hierzu reicht es oft aus, dass diese Teppiche Häufig erleichtern Handläufe an Treppen oder die Beseitigung von Schwellen die Fortbewegung für dieser Menschen. Dadurch werden manchmal sogar wieder Aktivitäten im eigenen Garten oder Spaziergänge im Freien möglich. Zusätzliche Sicherheit bringt ein Funk-Hausnotruf. Den Sender führt der Hilfsbedürftige ständig bei sich. Sollte er in Not geraten, ist die Hilfsperson sofort alarmiert.

Seniorengerechter Umbau im Bad

Beim Badezimmer lassen sich viele Baumaßnahmen realisieren, die das Benutzen für Hilfsbedürftige sowie deren Angehörige erheblich vereinfachen können. Hierzu zählen niedrige Toiletten und Badwannen, eine ebenerdige Dusche oder Haltegriffe. Idealerweise sollte die Tür eine ausreichende Breite aufweisen und nach außen geöffnet werden können. Somit wird eine höhere Bewegungsfreiheit im Bad ermöglicht.

Weiterhin erleichtert ein Duschhocker dem Pflegebedürftigen und natürlich auch der Hilfsperson die notwendige Körperhygiene. Genauso hilfreich kann dieser aber auch als Sitzgelegenheit am Waschtisch genutzt werden. Dagegen ist bei Menschen mit hoher eingeschränkter Bewegungsfreiheit sicherlich ein Badewannenlift sinnvoll. Ebenfalls sollte man darauf achten, dass alle Gegenstände bequem erreichbar (z.B. die Toilettenpapierrolle) und in richtiger Höhe angebracht sind.

Der Treppenlift – eine hilfreiche Unterstützung

Viele Pflegebedürtige können ohne Unterstützung nicht mehr laufen. Auch wenn ein Rollator eine gewisse Mobilität ermöglicht, fällt vielen das Treppensteigen sehr schwer oder ist überhaupt nicht mehr zu bewältigen. Das trifft besonders auf Hiflebedürftige in Einfamilienhäusern zu. Häufig stellt die Treppe in das Obergeschoss oder in den Keller ein unüberwindbares Hindernis dar. In diesen Fällen hilft der Einbau eines Treppenliftes. Oft lässt sich dieser bereits ohne größeren Aufwand einbauen. Der Treppenlift ist sozusagen der „Klassiker“ und den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Umbau der Küche

In der Küche kann es als ersten Schritt sinnvoll sein, innerhalb der Schränke unzuräumen. Zunächst sollte alles, was nicht so häufig gebraucht wird, nach oben verlagert werden. Dagegen sollte alles, was öfter gebraucht wird, leicht erreichbar sein. Zweitens sollte überlegt werden, ob es sinnvoll ist, Aufzüge einzubauen. Das ist alledings nur dann notwendig, wenn der  oder die Hilfsbedürftige überhaupt noch in der Küche tätig werden kann.

In vielen Fällen übernehmen die Kücharbeit die pflegenden Angehörigen oder andere Hilfspersonen, wie beispielsweise eine Betreuungskraft der 24-Stunden-Pflege. Alles, was nicht zum Verzehr geeignet ist und gefährlich werden kann, sollte komplett weggeräumt werden. Zum Beispiel Reinigungsmittel oder scharfe Gegenstände.

Das Schlafzimmer altersgerecht anpassen

Für viele ist das ein schwerer Schritt. Dennoch sollte man, wenn man mittlerweile allein lebt, diese Überlegung einbeziehen: Ist es sinnvoll mein Ehebett gegen ein Einzelbett auszutauschen? Indem man auf das Ehebett verzichtet, gewinnt man schließlich viel mehr Platz und somit auch mehr Sicherheit. Für einen gesunden Schlaf sollte man mindestens alle zehn Jahre die Matratze wechseln.

Auch die Höhe des Bettes sollte angepasst werden. Die richtige Betthöhe ist besonders wichtig beim Aufstehen und beim Zubettgehen. Oft ist es bei einer Erhöhung ausreichend, wenn Rollen unter dem Bett angebracht werden. Somit kann auf einfache Weise das Bett von der Wand weggeschoben werden, um beispielsweise Betten zu machen oder den Fussboden reinigen.

Ganz wichtig! – Die Rollen sollten natürlich mit Bremsen vershen werden. Unter dem Bettrahmen kann eine Lichtleiste mit Bewegungsmelder installiert werden. Das erleichtert ein mögliches nächtliches Aufstehen. Ebenfalls kann eine Halterung für einen eventuell vorhandenen Notruf-Funksender angebracht werden.

Welche Unterstützung gibt es?

Die Pflegekasse zahlt Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn ein Pflegeberechtigter oder jemand, der in seiner Alttagskometenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist und zu Hause gepflegt und betreut wird.

Wer ist berechtigt, diese Mittel in Anspruch zu nehmen?

Berechtigt sind alle pflegebedürftigen Personen mit einer Pflegestufe 0, I, II, III (ab 2017 Pflegegrad), die im ambulanten, häuslichen Bereich gepflegt werden und wo aufgrund der Wohnverhältnisse bauliche Maßnahmen notwendig sind.

Welche Voraussetzungen müssen außerdem für die Unterstützungsleistung erfüllt sein?

Die Maßnahme macht die häusliche Pflege überhaupt erst möglich oder erleichtert sie erheblich. Es wird eine Überforderung des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person vermieden. Oder, die Maßnahme trägt dazu bei, dass die pflegebedürftige Person weniger auf Pflegekräfte angewiesen ist. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine Pflegekraft eine konkrete Maßnahme empfholen hat.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Seit Januar 2015 werden von der Pflegekasse maximal 4.000 Euro als Zuschuss je Maßnahme gezahlt. Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen wird ein maximaler Zuschuss von 16.000 Euro je Maßnahme gezahlt. Die Pflegeversicherung zahlt den Zuschuss grundsätzlich nur für jeweils eine einzelne Umbaumaßnahme, auch wenn diese aus mehreren Einzelschritten besteht. Sollte sich Ihr Pflegebedarf später ändern oder die Pflegekraft muss noch umfassendere Unterstützung leisten, ist auch ein weiterer Zuschuss für zusätzliche erforderliche Umbauten möglich.

Wie erhalte ich den Zuschuss?

Zuerst sollte die Empfehlung des MDK vorliegen. Danach setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und besprechen mit einem Experten dieses Thema. Anschließend holen Sie sich für die erforderlichen Baumaßnahmen ein Angebot mit einem Kostenvorschlag ein und beantragen den Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses sind, müssen Sie sich beim Eigentümer oder Vermieter zusätzlich eine schriftliche Zustimmung für die Umbaumaßnahmen einholen.

Was wird alles finanziert?

Für die folgende Auflistung garantieren wir keine Vollständigkeit. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. Eventuell können auch weitere „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bezuschusst werden.

Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung

  • Treppenumbauten
  • Treppenlifte
  • ebenerdiger Zugang, Rampe
  • Einbau eines Personenaufzuges in einem eigenem Haus
  • Vergrößerung der Türen
  • farbige Stufenmarkierungen
  • Abbau von Türschwellen
  • Installation von Haltestangen
  • Orientierungshilfen für Seebehinderte
  • Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb
  • Einbau eine Gegensprechanlage
  • gut zu umfassende und ausreichend lange Handläufe

Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung

  • Treppenlifte, Sitzlifte
  • Veränderung der Heizung, Heizungsventile in Griffhöhe
  • Türvergrößerungen
  • Abbau von Türschwellen
  • Fenstergriffe auf Greifhöhe
  • Änerung der Lichtschalter/Steckdosen
  • Hausnotruf
  • Änderung des Bodenbelags um Rutsch- und Sturzgefahren zu beseitigen

Bad

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades / WC
  • Badewanneneinstiegshilfen
  • Armaturen
  • ebenerdiger Duschplatz
  • Anpassung der Höhe der Toilette
  • absenkbarer Badschrank
  • höhenverstellbarer Waschtisch, höhenverstellbare Toilette
  • rutschfeste Bodenbelege

Küche

  • Armaturen
  • mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung
  • elektrische Absenkung von Küchenhängeschränken
  • rutschhemmender Bodenbelag

Schlafzimmer

  • rutschhemmender Bodenbelag
  • Bettzugang
  • Lichtschalter und Steckdosen, vom Bett aus erreichbar