Versicherungsschutz für Haushaltshilfen

Was ist, wenn eine 24-Stunden-Pflegekraft, die im privaten Haushalt tätig ist, plötzlich krank wird oder einen Unfall erleidet?

Zu den Vorraussetzungen einer legalen Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe gehört auch der Versicherungsschutz. Bei Entsendeunternehmen, die ihre Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden, ist zwingend die A1-Bescheinigung notwendig. Dieses Dokumennt ist die Bescheinigung, dass die Haushaltshilfe in ihrem Heimatland auch ordnungsgemäß sozialversichert ist.

Bitte bedenken Sie, dass eine A1-Bescheinigung immer nur für zwei Jahre gültig ist. Außerdem muss das Unternehmen, dass die Haushaltshilfe entsendet, einen Großteil des Umsatzes im Heimatland erwirtschaften und seine Mitarbeiter zum größten Teil im Heimatland beschäftigen. Für die entsendeten Haushaltshilfen muss das Entsendeunternehmen eine Weiterbschäftigung nach dem Aufenthalt in Deutschland im Heimatland zusichern. Es scheint zumindest fraglich, ob diese Regeln auch immer alle so eingehalten werden.

Wenn man sich für das Entsendemodell entscheidet, sollte man jedenfalls darauf bestehen, dass als Nachweis eine gülige A1-Bescheinigung vorgelegt wird.

krankenversicherung für ausländische pflegekräfte
Ausländische Pflegekräfte in Deutschland sollten eine umfassende Krankenversicherung besitzen.

Anders ist es bei selbständigen Haushaltshilfen

Auch bei selbständigen Haushaltshilfen ist ein Versicherungsschutz natürlich elementar wichtig. Wenn das Gewerbe in einem EU-Ausland angemeldet ist, benötigen sie ebenfalls unbedingt eine A1-Bescheinigung. Die Nonstop Pflegevermittlung möchte hierbei kein Risiko eingehen und schließt zusätzlich für die Haushaltshilfen, die in ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet und die wir erfolgreich an private Haushalte vermittelt haben, ein umfassendes Versicherungspaket ab.

Versichert werden können alle Personen, die das 61.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine sozialversicherungsfreie, vorübergehende erwerbsmäßige Tätigkeit in Deutschland oder Österreich ausüben. Die Pflegekräfte, Haushaltshilfen oder Tagesmütter dürfen dabei mindestens zwei Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich gehabt haben.

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Einreise und gilt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland oder Östereich, maximal jedoch drei Jahre. Das Versicherungspaket besteht aus Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung.

Selbstverständlich kann der Versicherungsschutz von jeden abgeschlossen werden. Auch für ausländische Haushaltshilfen, die nicht über uns vermittelt wurden. Und auch Beschäftigte aus anderen Berufszweigen können neben Pflegekräften und Haushaltshilfen versichert werden. So bietet unser Partner auch Versicherungsleistungen für Gastwissenschaftler, Doktoranden, Expatriaten, Arbeitnehmer, Geschäftsreisende, Saisonarbeitskräfte oder für Mitarbeiter international tätiger Firmen/Organisationen an.

24 Stunden Pflege Nonstoppflege
Versicherung abschließen
Sie erhalten Ihren Versicherungsschein in spätestens 30 Minuten.
Sofort abschließen

Hier die Leistungen der Versicherung in der Übersicht.

BASIC

Ab 1,20 € / Tag

keine Beitragsrückvergütung

Krankenversicherung


  • Übersteigt die Anforderungen zur Erteilung von Schengen-Visa
  • Vertragsservice und Leistungsabwicklung bei eindeutigem Sachverhalt binnen 3 Tagen
  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung inklusive Operationen sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Ärztlich verordneter Krankentransport
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland
  • Behandlung während der Schwangerschaft und anschließende Entbindung
  • Akute Erstbehandlung (maximal 4 Tage stationär oder 4 Sitzungen ambulant) geistiger und seelischer Störungen, psychiatrischer Erkrankungen sowie Hypnose und Psychotherapie
  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung)
  • Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls
  • Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit
  • Überführungs- oder Bestattungskosten
  • Manuelle Therapie, Massagen, Lymphdrainagen u.Ä. bis maximal 250,- € im gesamten Vertragszeitraum
  • GOÄ-Sätze bis 1,7
  • GOZ-Sätze bis 1,7
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung zu 50%
  • Selbstbeteiligung (Krankenversicherung) = 35,00 €

Unfallversicherung


  • Invaliditätsleistung Grundsumme = 50.000,– €
  • Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch % Progression 225 % Progression 112.500,– €
  • Todesfallleistung = 5.000,– €
  • Bergungskosten = 5.000,– €

Haftpflichtversicherung


  • Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden: 2,0 Mio. €
  • Schäden an eigenen und gemieteten Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie und des Vermieters (Selbstbeteiligung 250,– € für Schäden am unbeweglichen Eigentum): bis 25.000,– €
  • Abschiebekosten: 4.100,– €
  • Zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Nachhaftung bei angeordneter Abschiebung
  • Selbstbeteiligung (Haftpflichtversicherung) = 35,- €

Informationen zum Versicherer erhalten Sie hier:

Klemmer International - WORK & SCIENCE Versicherung

PREMIUM

Ab 1,40 / Tag

Beitragsrückvergütung = Ein Monatsbeitrag

Krankenversicherung


  • Übersteigt die Anforderungen zur Erteilung von Schengen-Visa
  • Vertragsservice und Leistungsabwicklung bei eindeutigem Sachverhalt binnen 3 Tagen
  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung inklusive Operationen sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Ärztlich verordneter Krankentransport
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland
  • Behandlung während der Schwangerschaft und anschließende Entbindung
  • Akute Erstbehandlung (maximal 4 Tage stationär oder 4 Sitzungen ambulant) geistiger und seelischer Störungen, psychiatrischer Erkrankungen sowie Hypnose und Psychotherapie
  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung)
  • Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls
  • Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit
  • Überführungs- oder Bestattungskosten
  • Manuelle Therapie, Massagen, Lymphdrainagen u.Ä. bis maximal 250,- € im gesamten Vertragszeitraum
  • GOÄ-Sätze bis 2,3
  • GOZ-Sätze bis 2,0
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung zu zu 100 % bis max. 500 € (darüber hinausgehende Kosten zu 50 %)
  • Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % bis max. 1.000,– €
  • Reparatur von vorhandenem Zahnersatz nach einem Unfall zu 100 % bis max. 2.500,– €
  • Schmerzbedingte homöopathische Behandlung durch niedergelassene Ärzte
  • Direktabrechnung in Deutschland bzw. Österreich mit Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern
  • keine Selbstbeteiligung (Krankenversicherung)

Unfallversicherung


  • Invaliditätsleistung Grundsumme = 60.000,– €
  • Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch % Progression: 350 % Progression 210.000,– €
  • Todesfallleistung = 5.000,– €
  • Bergungskosten = 5.000,– €
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall – 5.000,– €

Haftpflichtversicherung


  • Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden: 2,6 Mio. €
  • Schäden an eigenen und gemieteten Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie und des Vermieters (Selbstbeteiligung 250,– € für Schäden am unbeweglichen Eigentum): bis 2,6 Mio. €
  • Abschiebekosten: 6.000,– €
  • Zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Nachhaftung bei angeordneter Abschiebung
  • Verlust von Haus- und Wohnungsschlüsseln bis 500,– €
  • Selbstbeteiligung (Haftpflichtversicherung) = keine