Vorbereitung auf den MDK-Besuch

Wie Sie sich gut auf den MDK-Besuch vorbereiten

Wird ein Mensch pflegebedürftig, kann er finanzielle Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Maßgeblich dafür ist ein Gutachten des MDK. Wir wollen Sie darüber informieren und geben Tipps zur Pflegebegutachtung.

Die Pflegebegutachtung durch den MDK

Für einen Anspruch auf die finanziellen Leistungen der Pflegekasse ist zunächst eine Einschätzung des Hilfe- und Pflegebedarfes durch einen Gutachter des Medizinischen der Krankenkassen Dienstes (MDK) notwendig. Gutachter des MDK sind meist Pflegefachkräfte, Ärztinnen oder Ärzte. Sie sollen überprüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die sogenannte Pflegebegutachtung erfolgt immer dort, wo die Pflegebedürftigen leben.

Tipps für den Besuch durch den MDK
Es ist wichtig, richtig vorbereitet zu sein auf den MDK-Besuch.

Weshalb eine richtige Vorbereitung auf den MDK-Besuch so wichtig ist!

Bei einem Hausbesuch ermittelt der Gutachter den Pflegebedarf. Dieser wird in sogenannte Pflegegrade unterteilt. Leider stellen Betroffene während des Besuches ihre Lebenssituation häufig sehr viel positiver dar, als sie wirklich ist. Da die Pflegebegutachtung oft als Prüfung empfunden wird, die es zu bestehen gilt. Tatsächliche Probleme werden dabei oft aus Scham verharmlost oder verschwiegen.

Die Betroffenen werden schließlich nicht in den für sie erforderlichen Grad der Pflegebedürftigkeit eingestuft. Sie erhalten somit auch nicht die finanzielle Unterstützung, die sie benötigen. Es gilt also die folgende Grundregel: Der MDK kommt nicht um festzustellen, welche Leistungsfähigkeiten der oder die Betroffene noch besitzt. Dagegen sollte vielmehr dargestellt werden, was alles ohne fremde Hilfe nicht mehr funktioniert.

Bereiten Sie sich deshalb gut auf den MDK-Besuch vor

Die Einstufung in die unterschiedlichen Pflegegrade, und somit auch jeweilige finanzielle Leistungen der Pflegekasse, erfolgt nach Festlegung des Pflegebedarfs. Deshalb ist es auch so wichtig, sich auf den Besuch so gut wie möglich vorzubereiten. Die wichtigste Empfehlung ist – führen Sie ein Pflegetagebuch. Hier werden alle Verrichtungen der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Verorgung festgehalten, bei denen Hilfe und Pflege benötigt wird. Die Pflegebedürftigen sollten es gemeinsam mit einem Angehörigen oder auch mit einer Betreuungskraft der 24-Stunden-Pflege ausfüllen.

Eie Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt seit Januar 2017 mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II nicht mehr nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, sondern nach einem Punktesystem. Es gliedert sich in sechs verschiedene Module: 1.) Mobilität, 2.) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3.) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, 4.) Selbstversorgung, 5.) Bewältigung von und selbststän­diger Umgang mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie 6.) der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Vergessen Sie die verschiedenen Pflegegeldrechner, die Ihnen auf unzähligen Webseiten angeboten werden. Diese werden Ihnen nicht weiter helfen. Die Rechner geben Ihnen auch kaum Hinweise über die Wichtigkeit der einzelnen Module und Fragen. Gleichfalls wissen Sie auch nicht, wie die einzelnen Fragen vom Begutachter eingeschätzt werden.

Trotzdem ist es wichtig, dass Sie sich vorher mit dem Fragenkatalog beschäftigen. Wir verweisen dann aber gerne auf diese Übersicht. Hier sehen Sie sehr schön, welche Module für die jeweilige Pflegesituation wirklich wichtig sind und hoch gewertet werden. Es lohnt sich auf jeden Fall, diesen Fragekatalog vor dem Begutachtungstermin einmal durchzugehen. Während des Termins wird der Begutachter alle Module der Reihe nach abarbeiten und sich zu jeder einzelnen Frage Notizen in sein Notebook setzen. Sie können anhand dieser Liste auch kontrollieren, ob wirklich alle Punkte der Module abgefragt wurden.

Vor 2017 diente ein Pflegetagebuch dazu, den Pflegeaufwand zu dokumentieren. Für die Begutachtung ist es nicht mehr relevant. Der Gutachter wird die Pflegeperson aber mit Sicherheit fragen, wieviel Stunden in der Woche der tatsächliche Aufwand beträgt. Dann ist es gut, als Nachweis dieses Hilfsmittel vorweisen zu können. Alle Maßnahmen der Körperpflege, Ernährung und der Mobilität gelten als Grundpflege. Aktivitäten wie Einkaufen, Kochen, Waschen, Wohnung reinigen oder Bügeln werden unter hauswirtschaftliche Versorgung dokumentiert. Hier ein paar Tipps, wie Sie ein Pflegetagebuch führen sollten:

  • Beginnen Sie mit dem Ausfüllen des Pflegetagebuches direkt nach Antragstellung des Pflegegeldes bei der Pflegekasse.
  • Geben Sie die Zeiten für jede Verrichtung in Minuten am Morgen, Mittag, am Abend und in der Nacht an. Dieser Punkt ist für die Einstufung in einen Pflegegrad besonders wichtig.
  • Beschreibungen sollten ebenfalls im Pflegetagebuch erfasst werden. Beispielsweise wenn zwei Personen an der Hilfe beteiligt waren.
  • Notieren Sie unter Art der Hilfe, ob eine teilweise Übernahme (TÜ), eine vollständige Übernahme (VÜ) oder eine Unterstützung (U) bei der Verrichtung erfolgte. Dokumentieren Sie ebenfalls mit (A) wenn eine Anleitung oder mit (B) wenn eine Beaufsichtigung für die Verrichtung durchgeführt wurde.

Wir haben für Sie ein Pflegetagebuch zur Erleichterung erstellt. Hier können Sie es öffnen.

Welche Unterlagen werden bei der Begutachtung benötigt?

Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegegeld bzw. der Pflegesachleistung bei der Pflegekasse gestellt haben, erfolgt der Besuch des MDK innerhalb der nächsten fünf Wochen. Sie erhalten für diesen Termin eine schriftliche Mitteilung zusammen mit der Information, welche Unterlagen Sie für diesen Besuch bereithalten sollten. Notieren Sie im Vorfeld alle Fragen, die Sie an den MDK stellen möchten. Ebenfalls sollten bereits alle Hilfsmittel aufgelistet werden, die für die Pflege benötigt werden (wie z.B. Einmalhandschuhe, Rollator, Brille, Gehstock, Protesen). Ein entsprechendes Formular zur Unterstützung haben wir hier für Sie erstellt, das Sie selbstverständlich ausdrucken können.

Folgende Unterlagen sollten Sie beim MDK-Besuch bereit halten:

  • Pflegehandbuch
  • Notizen aller Fragen, die Sie dem MDK-Gutachter stellen möchten
  • Berichte des Haus- und/oder des Facharztes
  • Namen und Kontaktdaten aller behandelnder Ärzte
  • eventuell Krankenhausentlassungsbericht (max. die letzten drei Jahre)
  • Liste aller Medikamente, die zum aktuellem Zeitpunkt eingenommen werden
  • Pflegedokumentation des Pflegedienstes
  • wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis
  • Pflegedokumentation des Pflegedienstes
  • Namen und Kontaktdaten der Personen, die an der Pflege beteiligt sind (Angehörige, betreuende Personen)
  • Auflistung aller benötigten und genutzen Hilfsmittel
  • den ausgefüllten Fragebogen des MDK (wenn bereits zugestellt)

Während der Begutachtung

Berichten Sie über Ihre momentane Pflegesituation. Wichtig ist, dass Sie nichts beschönigen oder verharmlosen. Selbst dann nicht, wenn Sie sich am Tag der Begutachtung besser fühlen. Erklären Sie dem MDK-Gutachter, mit welchen Einschränkungen und Problemen Sie und die pflegenden Personen und Angehörigen täglich zurecht kommen müssen.

Wichtig zu wissen! Während des Termins sollte unbedingt mindestens eine weitere Person anwesend sein. Ebenso sollte diese den Pflegebedarf sehr gut kennen. Das könnte idealerweise Ihre 24-Stunden-Pflegekraft sein. Schließlich ist sie täglich mit der Betreuung beschäftigt und kennt Ihre Pflegesituation am besten. Wenn Sie mehr über diese Form der häuslichen Betreuung erfahren möchten, finden Sie auf unserer Website alle passenden Informationen.

Informieren Sie sich über die 24-Stunden-Pflege

Eine 24-Stunden-Pflege ist oftmals die preiswertere Lösung als eine Unterbringung in einem Seniorenheim. Informieren Sie sich hier über Möglichkeiten einer häuslichen Betreuung.

Wie geht es weiter nach der Pflegebegutachtung?

Innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung der Leistungen muss die Pflegekasse auf Grundlage der Ergebnisse der MDK-Pflegebegutachtung über den Pflegegrad und die Höhe der finanziellen Unterstützung entscheiden. Der Einstufungsbescheid wird Ihnen schriftlich zugestellt.

Besonderheiten bei Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen

Menschen mit einer Demenz, geistiger Behinderung oder einer psychischen Erkrankung benötigen weniger Hilfen bei Verrichtungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dafür müssen Sie viel mehr Betreuung und Beaufsichtigung erhalten. Diese Personengruppen erhalten nach der Pflegebegutachtung durch den MDK finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung, wenn mindestens zwei der folgend genannten Punkte zutreffend sind.

  • unkontrolliertes Verlassen der Wohnung
  • verkennen / verursachen gefährlicher Situationen
  • unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
  • verhält sich tätlich oder verbal aggressiv
  • verhält sich der Situation nicht angepasst
  • erkennt eigene körperliche oder seelische Gefühle oder Bedürfnisse nicht
  • wehrt sich gegen therapeutische und schützende Maßnahmen
  • Störung des Tag-/Nachtrhytmus
  • kann wegen gestörter Hirnfunktionen soziale Alltagssituationen nicht mehr bewältigen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen)
  • Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen
  • verkennt Alltagssituationen und reagiert unpassend
  • ausgeprägte Gefühlsschwankungen
  • überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos (therapieresistente Depression)

(Diese Angaben unterliegen regelmäßigen Änderungen. Wir bemühen uns, diese ständig zu aktualisieren. Stand 11.01.2017)

Bearbeitungsfristen MDK-Besuch
Wie geht es weiter?
MDK-Termin geschafft!
Welche Bearbeitungsfristen gelten für die Pflegekassen
nach der Begutachtung?
Lesen Sie hier ...