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Die wichtigsten Änderungen ab 2019

Die wichtigsten Änderungen ab 2019

vor 7 Jahren
Frank
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Was ändert sich im neuen Jahr in der Pflege?

Im kommenden Jahr wird es einige wichtige Änderungen bei Pflege, Rente und Gesundheit geben. Für viele Menschen ändert sich eine ganze Menge zum Positiven. Wir geben einen Überblick, welche Änderungen auf Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige zukommen.

Gesetzlicher Mindeslöhn wird erhöht

Änderungen in der Pflege ab 2019
Für Pflegebedürftige und deren Familien treten ab 2019 einige Änderungen in Kraft.

Zum 1. Januar 2019 wird in Deutschland der gesetzliche Mindeslohn flächendeckend erhöht. Für alle Arbeitnehmer in Deutschland wird sich der Mindestlohn von bisher € 8,84 auf dann € 9,19 und ab dem 1. Januar 2020 auf € 9,35 erhöhen. Selbstverständlich gilt das auch für alle Arbeitnehmer aus einem europäischen Ausland, die hier per Entsendegesetz arbeiten. Diese gesetzliche Änderung betriff somit auch unsere Branche, die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuungskräften.

Für Beschäftigte in den Pflegeberufen beträgt der neue Mindestlohn € 11,05 in den alten, sowie € 10,55 in den neuen Bundesländern. Dieser Satz wird ab dem Jahr 2020 um einen weiteren Schritt erhöht. Dann werden die Löhne auf € 11,35 in den alten, sowie auf € 10,85 in den neuen Bundesländern angehoben. Von dieser Anpassung profitieren alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Pflegeeinrichtungen, also in allen stationären Einrichtungen und bei den ambulanten Pflegediensten. Aber auch für Betreuungskräfte kann dieser neue Pflegemindestlohn gelten und zwar immer dann, wenn Ihre Tätigkeit mindestens 25 Prozent pflegerische Dienstleistungen einnimmt. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten der Grundpflege und der aktivierenden Pflege.

Auf die Kosten unserer 24-Stunden-Betreuung für Neuverträge müssen wir ab 2019 keine höheren Tagespreise kalkulieren. Da schon seit Sommer bekannt ist, dass eine Erhöhung der Mindeslöhne in Deutschland geplant ist, haben wir unsere Preise bereits im September angepasst. Lediglich bei einigen Altverträgen, die schon älter als zwei Jahre sind und bei denen vor allem Betreuungskräfte mit geringen Deutschkenntnissen arbeiten, mußten die Preise ab Januar 2019 etwas erhöht werden.

Mehr Pflegekräfte

In Deutschland herrscht der Pflegenotstand. Hervorgerufen vor allem, weil viel zu wenig Personal verfügbar ist. Dem will die Bundesregierung mit ihrem Sofortprogramm (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG) jetzt entgegen wirken. Im kommenden Jahr sollen dann 13.000 zusätzliche Stellen in der Pflege geschaffen werden. Pflegekräfte sollen zukünftig attraktivere Arbeitsbedingungen erhalten. Woher die zusätzlichen Stellen plötzlich kommen sollen? Auf diese Frage ist die Politik allerdings bisher eine Antwort schuldig geblieben.

Auch soll spürbar die Bürokratie beseitigt werden. Pflegekräfte müssen einen hohen Aufwand an Dokumentationen betreiben. Investitionen für digitale Lösungen sollen daher bezuschusst werden.

Die Rente steigt

Die Mütterrente wird ab nächstes Jahr deutlich ausgeweitet. So werden Eltern die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder stärker angerechnet. Pro Kind werden die betreffenden Renten dann um 16,02 Euro im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Alle Anspruchsberechtigten, die zum ersten Mal eine solche Rente erhalten, sollen die Zahlungen sofort bekommen. Bei allen anderen wird es vermutlich bis März dauern, bis die neuen Beträge dann rückwirkend gezahlt werden können.

Ebenfalls wird es ab 01.07.2019 eine allgemeine Rentenanpassung geben. Die Zahlen stehen noch nicht endgültig fest. Die Deutsche Rentenversicherung schätzt aber mit einer Erhöhung der Rente von 3,18% im Westen und von 3,91% im Osten.

Bei Erwerbsminderungsrenten erhöht sich zukünftig die Anrechnungszeit auf 65 Jahre und 8 Monate. Das gilt für alle Berechtigten, deren Erwerbsminderungsrente ab 1. Januar 2019 beginnt. Sie werden praktisch so gestellt, als hätten bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet und Beiträge gezahlt. Wieder keine Auswirkungen hat diese neue Regelung (wie auch die vorangegangenen Anpassungen) auf die bisherigen Erwerbsminderungsrenter, was für viel Kritik sorgt.

Krankenkassenbeiträge (GKV) sinken

Arbeitnehmer werden ab 2019 bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Zukünftig tragen die Arbeitgeber nicht nur 50% des Sockelbeitrages, sondern auch 50% des Zusatzbeitrages, den die Arbeitnehmer bisher komplett zahlen mußten. Das bedeutet, dass die Beiträge für viele Versicherte sinken werden. Dafür steigt der Satz zur Pflegeversicherung um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Auch viele Privatversicherte werden ab Anfang des nächten Jahres mit deutlichen Erhöhungen sowohl bei der Krankenversicherung, als auch bei der privaten Pflegeversicherung rechnen müssen.

Taxifahrten zum Arzt

Bisher benötigten Pflegebedürftige für Taxifahrten zum Arzt immer eine Genehmigung von ihrer Krankenkasse. Das ändert sich nun ab kommenden Jahr. Ab Pflegegrad 4 müssen zukünftig keine Anträge mehr gestellt werden. Die Bewilligung gilt hier dann automatisch, was für erhelbich weniger Aufwand und Bürokratie sowohl bei Pflegebedürftigen als auch bei den Krankenkassen sorgt. Diese Regelung gilt auch für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhalt eingeschränkte Mobilität begutachtet wurde sowie für Menschen mit Behinderung (zum Beispiel Menschen mit eine außergewöhnlichen Gehbedingerung oder Blinde).

Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige, die selbst zu einer Kur fahren oder einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik in Anspruch nehmen, können zukünftig auch ihr zu pflegendes Familienmitglied in der selben Einrichtung unterbringen und dort parallel betreuen lassen.

Eine neue befristete Teilzeit, auch Brückenteilzeit genannt, macht es Teilzeitbeschäftigten zukünftig einfacher, wenn sie ihre Arbeitszeit wegen der Pflege eines Familieangehörigen befristet reduzieren mußten, anschließend wieder in die ursprüngliche Vollzeitarbeit zurückzukehren.

Anmerkung

Trotz intensiver Rechere übernehmen wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Detailierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsminsteriums. Weitere Informationen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) erhalten Sie hier.

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