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Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021

Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021

vor 5 Jahren
Frank
20 Kommentare

Was ändert sich in der Pflege im neuen Jahr?

Auch im kommenden Jahr sollen in Deutschland Pflegebedürftige unterstützt sowie pflegende Angehörige entlastet werden. Besondere Beachtung finden hier vor allem die Eckpunkte, die Gesundheitsminister Jens Spahn für eine Pflegereform 2021 angekündigt hat. Diese müssen noch vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt werden. Wir geben einen Überblick, welche Änderungen für Pflegebedürftige, deren pflegende Angehörige sowie für Pflegekräfte für das kommende Jahr geplant sind.

Die Pflege zu Hause bekommt mehr Leistungen

Was sich in der Pflege ab 2021 ändert
In der Pflege wird sich einiges ab 2021 ändern.

Erfreulich für viele pflegende Angehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienangehörigen ambulant zu Hause pflegen. Ihre Leistungen sollen mit der neuen Pflegereform ab dem 1. Juli 2021 mit einem höheren Pflegegeld anerkannt werden. Geplant ist, dass dabei die Beträge um fünf Prozent erhöht werden sollen. Regelmäßige Anpassungen könnten dann ab 2023 gelten. Diese sollen sich dann nach der ermittelten jährlichen Inflationsrate richten.

Einen Überblick der geplanten Veränderungen ab 1. Juli 2021 bei den monatlichen Leistungen haben wir in der folgenden Tabelle dargestellt.

Pflegesachleistungen: von € 689 (aktuell) auf € 723 (geplant)

Pflegesachleistungen: von € 1.298 (aktuell) auf € 1.363 (geplant)

Pflegesachleistungen: von € 1.612 (aktuell) auf € 1.693 (geplant)

Pflegesachleistungen: von € 1.995 (aktuell) auf € 2.095 (geplant)


Ebenfalls soll die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel von derzeit 40 Euro auf 60 Euro erhöht werden.

Entlastungsbudget

Vollkommen neu wird der Begriff Entlastungsbudget eingeführt. Dieser vereint die bisherige Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) sowie die Kurzzeitpflege, die bisher zu 50% mit dem Antrag zur Verhinderungspflege eingereicht werden konnte. Beides zusammengefasst bedeutete bisher für pflegende Angehörige eine jährlich einmal gezahlte Entlastung von 2.418 Euro. Mit dem neuen Entlastungsbudget erhöht sich diese Zahlung jetzt auf jährlich 3.300 Euro.

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung

Ab 1. Januar 2021 soll für Behinderte der Behinderten-Pauschbetrag erhöht werden. Wie hoch dieser Pauschbetrag ausfällt, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Erstmals profitieren auch Menschen mit dem GdB 20. Bei Ihnen liegt der Pauschbetrag bei 384 Euro. Menschen mit einem GdB 50 können für 2021 dann schon 1.140 Euro bei der Steuer geltend machen. Bisher galt die Grenze bei lediglich 570 Euro. Für hilflose Menschen mit Merkzeichen „H“ sowie für blinde Menschen mit Merkzeichen „BL“ erhöht sich der Pauschbetrag von 3.700 auf 7.400 Euro.

Zwei neue Pauschbeträge gibt es zusätzlich für behinderungsbedingte Fahrten bei Menschen die geh- und stehbehindert sind. Für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „G“ und mindestens GdB 70 sowie für Menschen mit mindestens GdB 80 wird als Pauschbetrag 900 Euro festgesetzt. Für Menschen mit den Merkzeichen „aG“ oder „H“ sind es sogar 4.500 Euro.

Steuererleichterungen auch für pflegende Angehörige

Auch pflegende Angehörige können sich ab 2021 über Steuererleichterungen freuen. Bei der Pflege zu Hause soll der Pflege-Pauschbetrag ab 2021 in erster Linie die nicht bezifferbaren Aufwendungen des Pflegenden für die persönliche Pflege abdecken. Der derzeitige Pflege-Pauschbetrag wird auf 1 800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt. Neu ist, dass zudem zukünftig auch schon bei dem Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro und bei dem Pflegegrad 3 ein Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro gewährt wird.

An dieser Stelle möchten wir nochmal betonen, dass wir Ihnen keine Steuerberatung leisten können. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Steuerberater.

Eigenanteil für stationäre Pflege

Der Eigenanteil bei stationärer Pflege soll ab nächsten Jahr auf 700 Euro monatlich gedeckelt werden. Außerdem soll er für höchstens drei Jahre begrenzt werden. Der einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (auch EEE genannt), der von den Bewohnern zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung im Pflegeheim aufgebracht werden muss, ist hiervon allerdings ausgenommen.

Das bedeutet, nach einer Einschätzung der Verbraucherzentrale, dass die Heimbewohner trotzdem mit Kosten von immer noch etwa 2.000 Euro monatlich rechnen müssen, auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits berücksichtigt sind.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass sich zukünftig die Bundesländer mit einem Zuschuss von 100 Euro an den Investitionskosten bei jedem vollstationär versorgten Pflegebedürftigen beteiligen.

Verbesserungen für die beruflich Pflegenden

Nach den Plänen von Jens Spahn sind hier vor allem drei Eckpunkte vorgesehen – „bessere Bezahlung, mehr Stellen und mehr Verantwortung“. Pflegekräfte in ambulanten oder in stationären Einrichtungen sollen demnach nur noch nach Tarif bezahlt werden. Für die dringend in allen Einrichtungen benötigten Fach- und Hilfskräfte in Pflegeheimen wird im nächsten Jahr noch ein Sonderprogramm entworfen. Mehr Verantwortung und Befugnisse soll es vor allem für gut ausgebildetes Fachpersonal geben – beispielsweise bei Pflegehilfsmitteln.

Pflege-Bahr wird zusätzlich gefördert

Bei der privaten Pflegevorsorge, die damals von ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr eingeführt wurde, soll zukünftig der monatliche Zuschuss von 5 Euro auf 15 Euro erhöht werden. Ebenfalls sollen neue Vorsorgeprodukte gefördert werden, die verbleibende Eigenanteile bei der stationären Pflege deckeln können.

Finanzierung dieser Reform

Bleibt nur noch die Frage, wie das Ganze gegenfinanziert werden soll?

Vorgesehen ist eine deutliche Verlängerung der Ansparphase beim Pflegevorsorgefond „durch weitere Einzahlungen auch nach dem beizubehaltenden Auszahlungsbeginns ab dem Jahr 2035 bis zum Jahr 2050“. Hierfür wird die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss erhalten. Bei Kinderlosen soll eine Erhöhung um 0,1 Beitragssatzpunkte des in 2005 eingeführten Beitragszuschlages erfolgen.


Quellen:

  • Bundesfinanzministerium / https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/07/2020-07-29-PM-Behindertenpauschgesetz.html
  • Der Tagesspiegel / https://www.tagesspiegel.de/politik/jens-spahn-plant-grossen-wurf-das-sind-die-eckpunkte-der-pflegereform/26611338.html

Update:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass es sich, wie in diesem Artikel auch bereits erwähnt, um eine geplante Gesetzesänderung handelte. Auf Quellenangaben haben wir ausdrücklich hingewiesen. Inzwischen ist bekannt, dass dieser Gesetzesentwurf zum 01.Juli 2021 von der Regierung nicht umgesetzt wurde.

Wir bitten Sie daher, von Telefonanrufen zu diesem Thema abzusehen. Wir können Ihnen keine weiteren Fragen beantworten. Auch weitere Kommentare werden wir nicht mehr zulassen.

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20 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • D.Wohner-Hoy
    20. Dezember 2020 16:31

    Die Entlastung für Heimbewohner bei Vollstationärer Pflege ist ein Schlag ins Gesicht für alle Angehörigen. Die Frage die sich stellt ist, greift diese Entlastung bei Pflegebedürftigen die bereits länger als 36 Monate im Heim sind bereits ab Beginn der Gesetzesänderung, oder muss jeder die 36 Monate erst absitzen um wenigstens eine geringe Entlastung zu erreichen?

    Antworten
  • Andrea
    24. Dezember 2020 16:29

    Wenn ich das so lese, ziehe ich vor Herrn Spahn den Hut! Er hat hier vieles neu geregelt. Für mich als Pflegebedürftigen bedeuten diese Änderungen ab 2021 eine mächtige Entlastung und mehr Geld zur Verfügung. Für meinen Ehemann der mich pflegt bedeutet dies ebenfalls mehr Geld und Anerkennung.

    Antworten
    • Patrick
      2. Januar 2021 2:17

      Stundenweise Verhinderungspflege soll nur für 40 % des Entlastungsbudgets möglich sein. Von daher ergibt sich weniger Leistung als zuvor. Diese Restriktion findet sich leider nicht im Text

      Antworten
      • Susanne Kübler
        12. Januar 2021 15:19

        Ja das fehlt. Denn so sieht es nach einer Verbesserung aus. Aber tatsächlich ist es das Gegenteil.

        Antworten
  • Uwe Kapitza
    28. Dezember 2020 13:48

    Soll das der große Wurf sein?

    Antworten
  • Uwe
    30. Dezember 2020 14:49

    Das doch ne Frechheit: Warum wird erst ab 1.7. erhöht? Im Gesetzt steht doch ab Januar 2021. Warum nur 5% für 3 Jahre und 2021 dazu und das erst ab Juli? Das ist eine Kürzung und keine Erhöhung wenn man die Inflation abzieht. Die private Pflege ist viel teurer geworden, vor allem auch in ländlichen Regionen wegen der höheren Anfahrkosten durch die neue CO2 Steuer, obwohl ja keine Steuererhöhungen versprochen wurden. Ewig eingezahlt und dann bekommt man nichts wenn man die Versicherung in Anspruch nehmen muss. Betrug? wie bei der Rentenversicherung.

    Antworten
  • Hermann Lemmerz
    1. Januar 2021 11:29

    Eine Reform wie der Tropfen auf den heissen Stein. Also sehr mageres Reförmchen.

    Antworten
    • Magdalena
      15. März 2021 14:07

      Ja , echt so … :(((

      Antworten
  • Karl Frank
    5. Januar 2021 12:18

    Eigenanteil für stationäre Pflege!

    Generell sieht dies eher nach Betrug aus, wer die aktuellen Debatten mal verfolgt hat bemerkt, dass dies nur für Heimbewohner gelten soll, die ein Bedürfnis haben, also diejenigen die eh schon Harz4 bekommen. Somit nichts gewonnen für Pflegheimbewohner nur für die Harz4 Statistik.

    Wer glaubt es betrifft nur die Reichen den muss ich enttäuschen, wer Geld auf dem Sparbuch oder eine noch verbleibende Wohnung hat, ist vermögend!

    „100 Euro von den Bundesländern an den Investitionskosten“, war es nicht immer schon so geplant das die Bundesländer die Investitionskosten übernehmen sollten aber dies nie gemacht haben?

    Jede bisher sogenannte Verbesserung in der Pflege hat bisher nur zur Erhöhung des Eigenanteils geführt aber zu keinerlei Verbesserung der Pflege. Derzeit erhöht sich in unserem Fall der monatliche Eigenanteil jährlich um ca. 300 €, ohne dass eine Verbesserung der Pflege zu beobachten ist.

    Antworten
  • Uwe
    10. Januar 2021 15:16

    Hier sollte schnell nachgebessert werden Herr Spahn!!!!

    Antworten
  • Karl Frank
    11. Januar 2021 15:24

    Herr Spahn hat schon kräftig nachgebessert, wenn auch nur auf Kosten der Pflegebedürftigen.

    Auch in diesem Jahr rechnen wir wieder mit einer 10,35%igen Erhöhung vom Eigenanteil.

    Antworten
  • Susanne Kübler
    12. Januar 2021 15:04

    Ich seh mehr Verschlechterung für zuhause gepflegte. Die Erhöhung Pflegegeldienst zb bei PG2 15€ in diesem Jahr. Dafür kann dann statt 2.410€ Verhinderungspflege, nur noch weniger wie die Hälfte, nämlich 40% von 3.300€ sein. Bei uns eine der wenigen möglichen Unterstützung. Es waren viele Ämter wo helfen wollten und nicht können, sondern Pflegekasse zuständig ist.

    Es ist mehr Augenwischerei. Stationäre Kurzzeitpflege ist grad für Kinder oder jüngere Erwachsene oft nicht die richtige Wahl oder hilfreich. Da ist die VHP gut. Und gerade diese wird es treffen.

    Beim stationären kenn ich mich noch nicht gut aus. Aber das hört sich auch eher nach weniger Geld an, wenn man was neues dazuzahlen muss.

    Wie kommt man auf die Ideen? Ist im Kopf wirklich nur schon so ü70 und nur körperlich beeinträchtigt.

    Antworten
    • Sandra
      13. Januar 2021 12:16

      Noch ist nichts beschlossen! Das, mit den 40% ist bisher auch nur eine Idee. Wie kommen Sie darauf, dass Sie weniger als bisher erhalten sollen?

      Die von Ihnen erwähnten 40% beziehen sich auf die maximale Anrechnung für stundenweise Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege selbst soll aber nicht gekürzt werden. Das war übrigens auch bisher nicht so.

      Gekürzt wird dann nur das für den berechneten Zeitraum zur Verfügung stehende Pflegegeld. Weniger wird es also nicht geben. Warten wir es also erstmal ab.

      Antworten
  • Kapitza, Uwe
    15. Februar 2021 13:30

    Hallo Herr Spahn,
    wo bleiben die versprochenen Ergebnisse.
    Zählen Verträge (GROKO-Vertrag vereinbart) nun nicht mehr?

    Antworten
  • Frau Weber-Graeff
    15. Februar 2021 20:39

    Offensichtlich haben die pflegebedürftigen Angehörigen zum groß Teil überhaupt nicht begriffen,welche Kostenlawine hier auf sie zurollt,da Spahn dies nach dem Motto:Tricksen und täuschen ziemlich gut im Eckpunktepapier versteckt hat.Wie sollten sie auch,sind ja keine Juristin.Ich hingegen schon,also ich zähle mal auf:
    Tagespflege um 50% gekürzt,stundenweise Verhinderungspflege so wie ich es lese um 60%,Rentenpunkte in der Kombinationsleistung gekürzt, Entlastungsbetrag um 50% gekürzt.
    Kurzzeitpflegebudget erscheint riesig,aber Herr Spahn ist ja listig,die Tage sind auf 84 gedeckelt,es kann somit nicht verwertet werden,auch mangels Plätzen und verfällt(das ist gewollt)
    An die Öffentlichkeit gegangen ist er nur mit den Eigenanteilen bis 700 Euro,die in vielen Bundesländern verpuffen,da der Anteil jetzt schon darunterliegt und der wirklich dreisten Behauptung“Entlastungsbudget.“
    Es ist unter dem Strich für die Allermeisten,die diese Leistungen bislang genutzt haben ein Kürzung um die Hälfte vom status quo heute.
    Begründung übrigens:Fehlanreize,übesetzt,er unterstellt den Leistungsbeziehern,das System ausnutzen zu wollen,also Unredlichkeit.
    Um es kurz zu machen,unter dem Strich kommen auf einen Leistungsbezieher im Pflegegrad 4 Mehrkosten aus eigener Tasche von mehr als 800 Euro monatlich zu und es grenzt schon an eine ganz eigene Dreistheit und Unverschämtheit der Öffentlichkeit dies
    als Segen an den pflegenden Angehörigen zu verkaufen,zeigt aber,wie dieser Minister tickt.Auf dem Rücken der Schwachen ins Kanzleramt,indem er sich als Sparer für die Kassen betätigt.Dann aber,soll er es offen sagen und nicht dreisten Unsinn für wahr verkaufen.

    Antworten
    • Sandra
      16. Februar 2021 10:59

      „Tagespflege um 50% gekürzt, stundenweise Verhinderungspflege um 60%, Rentenpunkte in der Kombinationsleistung gekürzt, Entlastungsbetrag um 50% gekürzt“

      Aha. Ihre Behauptungen können Sie doch sicherlich auch belegen, Frau Juristin. Aber bitte mit vertrauenswürdigen Quellenangaben. Oder haben Sie lediglich nur die Absicht, hier negative Stimmung zu verbreiten?

      Antworten
      • Silke
        27. Februar 2021 12:40

        @ Sandra: bitte erst nochmal mit dem Thema befassen, dann nachrechnen und:
        ….uupps aha ☹
        Und Danke an Fr Weber Graeff: so aus der Seele gesprochen !

        Antworten
      • Karl Frank
        5. März 2021 13:11

        @Sandra, bisher habe ich mich nur mit dem Thema stationäre Pflege befasst, weil nur die mich persönlich angeht. Leider muss ich sagen, dass es hier definitiv nicht um schlechte Stimmungsmache geht. Wohl eher um Augenwischerei und Wahlkampf, wo sich fast alle Parteien aktiv beteiligen.
        Mit Entlastung oder Verbesserung der Pflege hat das eh wenig zu tun, eher mit Augenwischerei und Entlastung der Sozialhilfe. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die SPD eine Bedürfnisprüfung für die Deckelung möchte, nur für Reiche? weit gefehlt.

        In den letzten Jahren hat der Minister reichlich dafür gesorgt, dass die Eigenanteile explodiert sind, ob dies jetzt die Pflegekosten, Investitionskosten oder die Ausbildungsumlage waren, die für die ständigen Erhöhungen zuständig waren. Getragen wird dies jedoch alles vom Pflegeheimbewohner. Konnte ich in den letzten 3 Jahren in unserem Fall eine Verbesserung feststellen? Nein aber der monatliche Eigenanteil ist jetzt 900€ höher als vor 3 Jahren.

        Da dadurch immer mehr in die Sozialhilfe abrutschen ist wohl jedem klar aber Beitragserhöhung für alle, Leistungen aber nur nicht für alle, das geht gar nicht. Sowas als eine Verbesserung zu präsentieren schon zweimal nicht.

        Antworten
  • Sabine Weber-Graeff
    22. Februar 2021 9:59

    Lesen Sie einfach einmal das Eckpunktepapier,steht zum Download überall im Netz

    Antworten
  • Rüdiger Trost
    29. April 2021 17:03

    Bis heute ist noch überhaupt nix entschieden. Meiner Meinung nach ist das alles nur Kaffeesatzleserei.

    Antworten

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