NONSTOPPFLEGE
  • 24 Stunden Pflege
    • Betreuung zuhause
      • Demenzbetreuung
      • Betreuung bei Multiple Sklerose
      • Betreuung bei Parkinson
      • Betreuung bei Alzheimer
      • Betreuung bei Inkontinenz
      • Betreuung bei Krebs
      • Betreuung nach Schlaganfall
      • Betreuung bei Einsamkeit
    • Welche Leistungen werden erbracht?
    • Stundenweise Betreuung
    • Krankenversicherung
  • Kosten
  • Pflege-Ratgeber
    • Vorbereitung auf den MDK-Besuch
    • Pflegekassen Bearbeitungsfristen
    • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
      • Ein barrierefreies Bad
    • Verhinderungspflege
    • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
    • Entlastungsbetrag
  • Über uns
    • Erfahrungen mit der 24 Stunden Pflege
    • Stellenangebote für Betreuungskräfte
Zum Fragebogen
030-459 764 77
Start
Aktuelles
Pflegegrade statt Pflegestufen

Pflegegrade statt Pflegestufen

vor 11 Jahren
Frank
Keine Kommentare

Die neuen fünf Pflegegrade sollen zukünftig die individuelle Pflegebedürftigkeit besser berücksichtigen.

Die zweite Stufe der Pflegereform wird im Jahr 2017 umgesetzt. Die neue Pflegereform bedeutet – höhere Leistungen der Pflegeversicherung, neue Begutachtungsrichtlinien, Angleichung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Preisentwicklung sowie mehr staatliche finanzielle Mittel für die Pflege.

Ältere pflegebedürftige Menschen
Für die Einstufung von pflegebedürftigen Menschen gelten zukünftig fünf Pflegegrade.

Ab 2017 soll die Einstufung für pflegebedürftige Menschen nicht mehr in die drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade erfolgen. Durch diese Maßnahme sollen vor allem an Demenz erkrankte Menschen mehr Leistungen erhalten. Zukünftig werden geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rücken. Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden dann gleichgesetzt. Bisher wurde der Pflegebedarf mehr an den körperlichen Einschränkungen des Pflegebedürftigen gemessen und weniger an der individuellen Selbständigkeit. Durch diese Reform würden rund 500.000 Menschen erstmals Leistungen erhalten. Niemand, der heute bereits als pflegebedürftig gelte, soll schlechter gestellt werden als zuvor. Ab 1.Januar 2017 sollen dann zur Finanzierung der Umstellung die Beitragssätze zur Pflegeversicherung steigen.

Beim Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird auf die bisherige minutengenaue Zeiterfassung verzichtet und nach den neuen Bewertungsmethoden ganzheitlich in Bezug auf die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen begutachtet. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) werden bei der Bewertung des Pflegegrades an den folgenden Richtlinien orientieren.

1. Hilfen bei Alltagsverrichtungen

Wie viel Zeit wird für die alltäglichen Verrichtungen benötigt?

2. Psychosoziale Unterstützung

Welchen Bedarf an Hilfe ist im Bereich psychosoziale Unterstützung erforderlich?

3. Nächtlicher Hilfebedarf

Wie viel Unterstützung benötigt der zu Pflegende in der Nacht?

4. Präsenz am Tag

Wie lange kann der Pflegebedürftige am Tag alleine gelassen werden?

5. Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen

Welche Unterstützung benötigt der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung in diesem Bereich. Beispiel: Medikamentengabe oder Verbandswechsel)?

6. Organisation der Hilfen

Wer soll die Pflege und Betreuung übernehmen? Sind Angehörige oder Bekannte vorhanden oder muss auf einen professionellen Pflegedienst zurückgegriffen werden?

Vorheriger Beitrag
Demenz
Nächster Beitrag
Viele Angehörige sind mit der Pflege überfordert

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Weitere Beiträge

Schwerhörigkeit im Alter

Hörverlust im Alter

entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag

Fusspflege zu hause

5 Minuten Fußgymnastik zu Hause

Neueste Beiträge

  • Änderungen ab 2024 für pflegende Angehörige 2. Januar 2024
  • Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2024 2. Januar 2024
  • In der Pflege tätig werden 23. Mai 2022
  • Mobiler Service für Senioren 9. Dezember 2021
  • Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021 27. November 2020

Neueste Kommentare

  • grow a garden calculator bei Änderungen ab 2024 für pflegende Angehörige
  • Tim Bogdan bei In der Pflege tätig werden
  • Rüdiger Trost bei Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021
  • Magdalena bei Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021
  • Karl Frank bei Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021

Archive

Nonstoppflege 24 Stunden Pflege
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Glossar
Facebook
X
RSS
  • Berlin
  • Hamburg
  • Köln
  • München
  • Düsseldorf
AUSGEZEICHNET.ORG

© 2015 – 2026 – Copyright by Nonstop Pflegevermittlung UG

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung und Weiterentwicklung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Weitere Informationen dazu und die Möglichkeit zur Deaktivierung ausgewählter Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Datenschutz