NONSTOPPFLEGE
  • 24 Stunden Pflege
    • Betreuung zuhause
      • Demenzbetreuung
      • Betreuung bei Multiple Sklerose
      • Betreuung bei Parkinson
      • Betreuung bei Alzheimer
      • Betreuung bei Inkontinenz
      • Betreuung bei Krebs
      • Betreuung nach Schlaganfall
      • Betreuung bei Einsamkeit
    • Welche Leistungen werden erbracht?
    • Stundenweise Betreuung
    • Krankenversicherung
  • Kosten
  • Pflege-Ratgeber
    • Vorbereitung auf den MDK-Besuch
    • Pflegekassen Bearbeitungsfristen
    • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
      • Ein barrierefreies Bad
    • Verhinderungspflege
    • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
    • Entlastungsbetrag
  • Über uns
    • Erfahrungen mit der 24 Stunden Pflege
    • Stellenangebote für Betreuungskräfte
Zum Fragebogen
030-459 764 77
Startseite
Aktuelles
Die wichtigsten Änderungen ab 2017

Die wichtigsten Änderungen ab 2017

vor 9 Jahren
Frank
Keine Kommentare

Pflegereform 2017

Es ist die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige bringt die neue Pflegereform zahlreiche Verbessserungen. Ab Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Nonstop-Pflege erklärt die wichtigsten Änderungen.

Pflegereform Pflegegrade ab 2017
Ab Januar 2017 erfolgt die Pflegeeinstufung in die neuen Pflegegrade.

Für alle bisherigen Leistungsbezieher wird garantiert, dass sich ihre Leistungen nicht verschlechtern werden. Außerdem erfolgt automatisch der Wechsel von den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade. Wer also bisher Pflegeleistungen erhalten hat, muss selbst überhaupt nichts unternehmen.

Punkte statt Minuten

Zukünftig orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr daran, wie viel Zeit ein Mensch am Tag an Hilfe benötigt. Vielmehr wird berücksichtigt, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann und wie viel Unterstützung dafür notwendig ist. Die minutengenaue Messung ist damit Geschichte. Dafür tritt ein Punktesystem von 0 bis 100 für die Einteilung in die jeweiligen Pflegegrade in Kraft.

Die Folgende Tabelle gibt eine Übersicht, in welchen Pflegegrad bisherige Leistungsempfänger zugeordnet werden.

von Pflegestufe nach Pflegegrad
0 + eingeschränkte Altttagskompetenz → 2
1 → 2
1 + eingeschränkte Altttagskompetenz → 3
2 → 3
2 + eingeschränkte Altttagskompetenz → 4
3 → 4
3 + Härtefall → 5
3 + eingeschränkte Altttagskompetenz → 5

Die wichtigsten Leistungen

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die neuen Pflegegeldleistungen ab Januar.

Pflegegrad Ambulant Teilstationär / Stationär
Pflegegeld Pflegesachleistung Teilstationär Vollstationär
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 316 € 689 € 689 € 770 €
3 545 € 1.298 € 1.298 € 1.262 €
4 728 € 1.612 € 1.612 € 1.775 €
5 901 € 1.995 € 1.995 € 2.005 €

Ergänzend erhöht sich der Betrag für amblulante Entlastungsleistungen (nach § 45b SGB XI) von derzeit monatlich 104 € auf 125 €. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade gleich. Nicht ausgeschöpfte Leistungen können dabei in das nächste Kalemderjahr übertragen werden. Diese Entlastungsleistungen sind zweckgebunden und werden nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausgezahlt.

Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Wie schon erwähnt, erfolgt die Einteilung ab Januar nach einem Punktesystem. Gemessen wird der Grad der Selbständigkeit statt des Zeitaufwandes. Dieses sogennante Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist ein Prüfmessverfahren, bei dem die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Pflegegrad anhand der folgenden sechs Bereiche einteilen.

  1. Mobilität – (10%)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit 2. 15%)
  4. Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) – (40%)
  5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen – (20%)
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – (15%)

Worin unterscheiden sich die Pflegegrade?

12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
27 bis unter 47,5 Punkte Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
70 bis unter 90 Punkte Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
90 bis 100 Punkte Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Was ändert sich weiterhin?

Der Eigenanteil in stationären Einrichtungen hängt künftig nicht mehr von der Höhe der Pflegebedürftigkeit ab. Dafür gilt ab 2017 für alle Pflegegrade der gleiche Eigenanteil.

Ebenfalls verbessert sich für pflegende Angehörige die soziale Absicherung. So zahlt die Pflegekasse gestaffelt ab Pflegegrad 2 Beiträge zur Rentenversicherung. Auch werden zukünftig für pflegende Angehörige die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Gleichzeitig sind sie, während sie pflegen, gesetzlich unfallversichert.

Wie werden diese Mehrleistungen der Pflegereform finanziert?

Allein im kommenden Jahr wird mit Mehrausgaben von mehr als 8 Milliaden Euro gerechnet, die der Bund zusätzlich für die Pflegebedürftigen aufbringen muss. Deshalb ist natürlich auch eine solide Finanzierung notwendig. Dementsprechend steigt der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung ab Januar 2017 um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent beziehungsweise auf 2,8 Prozent für Kinderlose. Ebenfalls steigen die Beiträge auch bei Privatversicherten. So beträgt ab Januar der Durchschnittsbetrag in der PPV für Angestellte dann bei etwa 37 Euro im Monat.

Vorheriger Beitrag
Mindestlohn steigt ab Januar 2017
Nächster Beitrag
Weihnachtszeit ist Pflegezeit

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Weitere Beiträge

polnische Pflegekräfte

Polnische Pflegekräfte

Senioren im Herbst

Herbstaktivitäten für Senioren

Treppenlift zu Hause

Wie Sie den richtigen Treppenlift finden

Neueste Beiträge

  • Änderungen ab 2024 für pflegende Angehörige 2. Januar 2024
  • Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2024 2. Januar 2024
  • In der Pflege tätig werden 23. Mai 2022
  • Mobiler Service für Senioren 9. Dezember 2021
  • Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021 27. November 2020

Neueste Kommentare

  • grow a garden calculator bei Änderungen ab 2024 für pflegende Angehörige
  • Tim Bogdan bei In der Pflege tätig werden
  • Rüdiger Trost bei Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021
  • Magdalena bei Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021
  • Karl Frank bei Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021

Archive

Nonstoppflege 24 Stunden Pflege
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Glossar
Facebook
X
RSS
  • Berlin
  • Hamburg
  • Köln
  • München
  • Düsseldorf
AUSGEZEICHNET.ORG

© 2015 – 2024 – Copyright by Nonstop Pflegevermittlung UG

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung und Weiterentwicklung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Weitere Informationen dazu und die Möglichkeit zur Deaktivierung ausgewählter Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Datenschutz