Pflegereform 2017
Es ist die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige bringt die neue Pflegereform zahlreiche Verbessserungen. Ab Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Nonstop-Pflege erklärt die wichtigsten Änderungen.
Für alle bisherigen Leistungsbezieher wird garantiert, dass sich ihre Leistungen nicht verschlechtern werden. Außerdem erfolgt automatisch der Wechsel von den bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade. Wer also bisher Pflegeleistungen erhalten hat, muss selbst überhaupt nichts unternehmen.
Punkte statt Minuten
Zukünftig orientiert sich die Pflegebedürftigkeit nicht mehr daran, wie viel Zeit ein Mensch am Tag an Hilfe benötigt. Vielmehr wird berücksichtigt, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann und wie viel Unterstützung dafür notwendig ist. Die minutengenaue Messung ist damit Geschichte. Dafür tritt ein Punktesystem von 0 bis 100 für die Einteilung in die jeweiligen Pflegegrade in Kraft.
Die Folgende Tabelle gibt eine Übersicht, in welchen Pflegegrad bisherige Leistungsempfänger zugeordnet werden.
von Pflegestufe | nach | Pflegegrad |
0 + eingeschränkte Altttagskompetenz | → | 2 |
1 | → | 2 |
1 + eingeschränkte Altttagskompetenz | → | 3 |
2 | → | 3 |
2 + eingeschränkte Altttagskompetenz | → | 4 |
3 | → | 4 |
3 + Härtefall | → | 5 |
3 + eingeschränkte Altttagskompetenz | → | 5 |
Die wichtigsten Leistungen
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die neuen Pflegegeldleistungen ab Januar.
Pflegegrad | Ambulant | Teilstationär / Stationär | ||
Pflegegeld | Pflegesachleistung | Teilstationär | Vollstationär | |
1 | 0 € | 0 € | 0 € | 125 € |
2 | 316 € | 689 € | 689 € | 770 € |
3 | 545 € | 1.298 € | 1.298 € | 1.262 € |
4 | 728 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.775 € |
5 | 901 € | 1.995 € | 1.995 € | 2.005 € |
Ergänzend erhöht sich der Betrag für amblulante Entlastungsleistungen (nach § 45b SGB XI) von derzeit monatlich 104 € auf 125 €. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade gleich. Nicht ausgeschöpfte Leistungen können dabei in das nächste Kalemderjahr übertragen werden. Diese Entlastungsleistungen sind zweckgebunden und werden nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausgezahlt.
Neues Begutachtungsassessment (NBA)
Wie schon erwähnt, erfolgt die Einteilung ab Januar nach einem Punktesystem. Gemessen wird der Grad der Selbständigkeit statt des Zeitaufwandes. Dieses sogennante Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist ein Prüfmessverfahren, bei dem die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Pflegegrad anhand der folgenden sechs Bereiche einteilen.
- Mobilität – (10%)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit 2. 15%)
- Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) – (40%)
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen – (20%)
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – (15%)
Worin unterscheiden sich die Pflegegrade?
12,5 bis unter 27 Punkte | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
27 bis unter 47,5 Punkte | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
47,5 bis unter 70 Punkte | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
70 bis unter 90 Punkte | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
90 bis 100 Punkte | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Was ändert sich weiterhin?
Der Eigenanteil in stationären Einrichtungen hängt künftig nicht mehr von der Höhe der Pflegebedürftigkeit ab. Dafür gilt ab 2017 für alle Pflegegrade der gleiche Eigenanteil.
Ebenfalls verbessert sich für pflegende Angehörige die soziale Absicherung. So zahlt die Pflegekasse gestaffelt ab Pflegegrad 2 Beiträge zur Rentenversicherung. Auch werden zukünftig für pflegende Angehörige die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Gleichzeitig sind sie, während sie pflegen, gesetzlich unfallversichert.
Wie werden diese Mehrleistungen der Pflegereform finanziert?
Allein im kommenden Jahr wird mit Mehrausgaben von mehr als 8 Milliaden Euro gerechnet, die der Bund zusätzlich für die Pflegebedürftigen aufbringen muss. Deshalb ist natürlich auch eine solide Finanzierung notwendig. Dementsprechend steigt der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung ab Januar 2017 um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent beziehungsweise auf 2,8 Prozent für Kinderlose. Ebenfalls steigen die Beiträge auch bei Privatversicherten. So beträgt ab Januar der Durchschnittsbetrag in der PPV für Angestellte dann bei etwa 37 Euro im Monat.