Die neuen fünf Pflegegrade sollen zukünftig die individuelle Pflegebedürftigkeit besser berücksichtigen.
Die zweite Stufe der Pflegereform wird im Jahr 2017 umgesetzt. Die neue Pflegereform bedeutet – höhere Leistungen der Pflegeversicherung, neue Begutachtungsrichtlinien, Angleichung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Preisentwicklung sowie mehr staatliche finanzielle Mittel für die Pflege.

Ab 2017 soll die Einstufung für pflegebedürftige Menschen nicht mehr in die drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade erfolgen. Durch diese Maßnahme sollen vor allem an Demenz erkrankte Menschen mehr Leistungen erhalten. Zukünftig werden geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rücken. Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden dann gleichgesetzt. Bisher wurde der Pflegebedarf mehr an den körperlichen Einschränkungen des Pflegebedürftigen gemessen und weniger an der individuellen Selbständigkeit. Durch diese Reform würden rund 500.000 Menschen erstmals Leistungen erhalten. Niemand, der heute bereits als pflegebedürftig gelte, soll schlechter gestellt werden als zuvor. Ab 1.Januar 2017 sollen dann zur Finanzierung der Umstellung die Beitragssätze zur Pflegeversicherung steigen.
Beim Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird auf die bisherige minutengenaue Zeiterfassung verzichtet und nach den neuen Bewertungsmethoden ganzheitlich in Bezug auf die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen begutachtet. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) werden bei der Bewertung des Pflegegrades an den folgenden Richtlinien orientieren.
1. Hilfen bei Alltagsverrichtungen
Wie viel Zeit wird für die alltäglichen Verrichtungen benötigt?
2. Psychosoziale Unterstützung
Welchen Bedarf an Hilfe ist im Bereich psychosoziale Unterstützung erforderlich?
3. Nächtlicher Hilfebedarf
Wie viel Unterstützung benötigt der zu Pflegende in der Nacht?
4. Präsenz am Tag
Wie lange kann der Pflegebedürftige am Tag alleine gelassen werden?
5. Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Welche Unterstützung benötigt der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung in diesem Bereich. Beispiel: Medikamentengabe oder Verbandswechsel)?
6. Organisation der Hilfen
Wer soll die Pflege und Betreuung übernehmen? Sind Angehörige oder Bekannte vorhanden oder muss auf einen professionellen Pflegedienst zurückgegriffen werden?