A1 Bescheinigung bei 24-Stunden Pflege

Was ist eine A1 Bescheinigung?

Bestimmt haben Sie schon im Zusammenhang von Arbeitsverhätnissen innerhalb der Europäischen Union von der Notwendigkeit einer A1-Bescheinigung gehört. Besonders wenn es um die Entsendung von Arbeitskräften für die 24-Stunden-Pflege geht. Doch warum ist diese A1-Bescheinigung überhaupt so wichtig?

Wann ist eine A1-Bescheinigung notwendig?

Wenn Beschäftigte einer ausländischen Firma bei uns in Deutschland vorübergehend eine Tätigkeit verrichten, wären sie normalerweise sowohl bei uns in Deutschland als auch in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig. Um diese doppelten Beitragszahlungen zu vermeiden, einigten sich die europäischen Länder auf ein Gemeinschaftsrecht. Demnach gelten die Rechtsvorschriften weiterhin in dem Heimatland, das die Pflegekraft entsendet. In dem Land, in dem sie arbeitet, ist sie dagegen von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Allerdings muss sie jederzeit eine A1-Bescheinigung nachweisen können. Eine A1-Bescheinigung ist also praktisch ein Nachweis, welches Sozialsystem für den jeweiligen Versicherten zuständig ist. Diese Regelung gilt in allen EU-Staaten, aber auch in Island, Lichtenstein, Norwegen und in der Schweiz.

Was ist zu beachten?

EU-Ensendung mit A1 BescheinigungWie schon erwähnt, besteht für dieses Dokument eine Mitführungspflicht. Und das bereits ab ersten Tag der Beschäftigung. Die Bescheinigung sollte also rechtzeitig im Heimatland der Betreuungskraft beantragt werden. Trotzdem dauert die Ausstellung des Dokuments häufig 10 bis 14 Tage oder auch länger. Auch die Behörden im osteuropäischen Ausland benötigen häufig eine etwas längere Bearbeitungszeit. Somit kann es vor allem bei kurzfristigen Entscheidungen vorkommen, dass die 24h-Pflegekaft bereits anreist, obwohl sie noch nicht im Besitz der A1-Bescheinigung ist. Sollte es in der Zwischenzeit zu einer Kontrolle kommen, kann aber bei dem jeweiligen Versicherungsträger im Ausland (in Polen ist das der ZUS) angerufen und eine Bestätigung erfragt werden.

Zukünfig soll alles einfacher werden. Seit  dem 1. Januar 2018 kann das Dokument in einigen Ländern (z.B. in Deutschland) auch online beantragt werden. Bereits nach drei Arbeitstagen steht es dann zur Verfügung und kann ausgedruckt werden. Nach zwei Jahren Testphase soll dann dieses elektronische Anmeldeverfahren überall Standard und für jeden entsendenden Arbeitgeber verpflichtend werden.

Die Gültigkeit einer A1-Bescheinigung ist momentan auf 24 Monate begrenzt. Höchstwahrscheinlich wird man diese Begrenzung mit einer neuen EU-Entsenderichtlinie ab Sommer 2018 auf eine Gültigkeit von 12 Monaten senken.

Für Auftraggeber wichtig zu wissen

Familien, die sich für eine 24-Stunden-Pflegekraft entscheiden, sollten zwingend darauf achten, dass die Betreuungskraft eine gültige A1-Bescheinigung besitzt. Nur so kann gewährleistet werden, dass sie hier in Deutschland auch legal arbeitet. Sollte es bereits bei dieser Frage zu Unstimmigkeiten kommen, dann lassen Sie lieber die Finger davon. Denn dann ist die Gefahr groß, dass Sie an eine Agentur geraten sind, die nicht seriös arbeitet.

Nur der Arbeitgeber im Ausland kann dieses Dokument für seine entsendeten Arbeitnehmer beantragen. Und das geht auch nur, wenn diese ihren Wohnsitz auch in dem Land der Entsendefirma haben. Eine polnische Firma kann also beispielsweise keine Angestellte aus Lithauen nach Deutschland entsenden. Spätestens dann sollten Sie misstrauisch werden.

Auch eine selbständige Betreuungskraft benötigt eine A1-Bescheinigung, wenn sie in Deutschland arbeitet und ihren Wohnsitz und ihr Gewerbe in einem anderen EU-Land angemeldet hat.

Achten Sie auch auf die Gültigkeit des Dokumentes. Wenn es vor zwei Jahren ausgestellt wurde, nutzt es gar nichts.

Übrigens: Weit verbreitet ist auch folgender Irrglaube. Nur weil eine A1-Bescheinigung vorliegt, bedeutet es noch lange nicht, dass die Betreuungskräfte für Arztbesuche hier in Deutschland auch versichert sind. Es ist, wie gesagt nur der Nachweis, dass im Heimatland weiterhin Renten- und Krankenversicherung bezahlt werden. Für deutsche Arztbesuche wird zusätzlich eine EU-Krankenversicherungskarte (EHIC) benötigt.

Fazit:

Für Nonstoppflege ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir unseren Kunden die A1-Bescheinigungen der jeweiligen Betreuungskräfte elektronisch weiterleiten. Es ist die einfachste Lösung. Dieser Nachweis schützt vor einem illegalen Arbeitsverhältnis. Und wer illegal beschäftigt, muss auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Sowohl die Agentur, die entsendet, aber auch der private Auftraggeber, bei dem die Betreuungskraft arbeitet.

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