Flächendeckend gilt in Deutschland für alle Branchen ein Mindestlohn von brutto 8,50 Euro pro Stunde und das gilt auch für alle angestellten ausländischen Betreuungskräfte. In der Pflegebranche wurde allerdings bereits seit 15. Juli 2010 ein Mindestlohn eingeführt. Dieser beträgt derzeit im Bundesgebiet West 9,40 Euro sowie im Bundesgebiet Ost 8,65 Euro. Verbindlich ist dieser Mindeslohn momentan noch für alle Betriebe, die ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegedienstleistungen erbringen. Jedoch sollen ab 1. Oktober 2015 die Pflegemindestlöhne auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden. Spätestens dann gilt er auch für alle beschäftigten Pflegekräfte von dementen Personen, Ganztagsbetreuer oder andere Assistenzkräfte. Ab 1. Januar wird sich erneut der Mindestlohn für Pflegekräfte in der Branche auf 9,75 Euro im Bundesgebiet West (hierzu gehört auch das Bundesland Berlin) beziehungsweise 9,00 Euro im Bundesgebiet Ost erhöhen.
Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Hier ist zumindest ein ganz wichtiger Schritt zu erkennen. Dennoch, das Thema sollte damit nicht als erledigt betrachtet werden, hier muss sich auch in Zukunft noch einiges ändern.